z.B. gegenüber Wohneigentum (WEG):
-
Überschaubare Einlage
-
Lebenslanges Wohnrecht bei Erfüllung der Obliegenheiten (Zahlung des monatlichen Nutzungsentgelts und der Nebenkosten)
-
Wohnungswechsel bei verändertem Bedarf innerhalb der Genossenschaft möglich nach Verfügbarkeit
-
Ein- und Austritte sind unbürokratisch - nichts muss notariell beurkundet werden
-
Genossenschaftsanteile sind entsprech-end der Satzung rückzahlbar und vererbbar